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Berufliche Nutzung
Sondertarif1
Sie möchten Tess beruflich nutzen, haben aber keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Integrationsamt?
Nach der Anmeldung schickt Ihnen Tess per Email eine Anmeldebestätigung mit Ihrem Kennwort. Mit der Anmeldebestätigung besteht zwischen Ihnen und Tess ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis. Es beginnt mit dem Tag der erfolgreichen Anmeldung. Der Vertrag kann jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden. (Siehe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)). Hörende Anrufer, die Sie über Tess erreichen wollen, müssen sich nicht anmelden.
1Diesen Sondertarif können Sie nur nutzen, wenn Sie keinen Anspruch auf die berufliche Nutzung des Dolmetschdienstes im Rahmen der Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. §156 SGB IX i.V.m. §185 Abs. 2 Satz 3 SGB IX haben. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung Ihres Integrationsamtes. Ohne diese Bescheinigung können Sie sich nicht anmelden.